Vorsicht Abzocke - Angebliche Werbung für Vereine und Verbände

Werbung ist für die Kleintier- und Kaninchenzuchtvereine/-verbände und auch für die Rassekaninchenzucht ganz allgemein unerlässlich, jedoch sollte sie auf keinen Fall eine außergewöhnliche finanzielle Belastung der Vereine und Verbände darstellen. Dies ist jedoch immer dann der Fall, wenn sich ein Verein oder Verband auf dubiose Angebote bezüglich einer Veröffentlichung der Vereins- bzw. Verbandsdaten im Internet als Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit einlässt.

Bei zahlreichen Vereinen und Verbänden, vielfach auch Kleintier- bzw. Kaninchenzuchtvereinen und -verbänden, sind in den letzten Wochen und Monaten Formulare der “Gewerbeauskunft-Zentrale” eingegangen, die ein amtliches Dokument vortäuschen und die Vereins- bzw. Verbandsvorsitzenden auffordern, die Adresse und weitere Daten des Vereins bzw. Verbands nach dort zu übermitteln, um dann die Vereine im nächsten Schritt abzukassieren.

Hinter der sogenannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“ verbirgt sich die „GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH“. Angeschrieben werden vorwiegend Unternehmen, Vereine, kirchliche Einrichtungen und öffentliche Stellen, wie etwa Schulen oder Bibliotheken.

Im Kleingedruckten des dubiosen Schreibens, das vielfach aber nicht gelesen wird, steht, dass es sich hierbei um ein Angebot zur Veröffentlichung im Internet, ähnlich dem Branchenbuch, allerdings mit viel weniger Einträgen, handelt. Allerdings ist die entsprechende Internetseite nicht sehr bekannt und deshalb äußerst unwahrscheinlich, dass der Eintrag von vielen Internetnutzern gelesen wird bzw. eine wirkliche Werbung für den Verein bzw. Verband darstellt.

Wenn das Formular unterschrieben nach dort gesendet wird, kommt eine Rechnung über 569,06 Euro (Abrechnung einmal jährlich im Voraus). Im Kleingedruckten auf der Rückseite des Formulars wird eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren angegeben. Sofern der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate.

Unter „Gewerbeauskunft-Zentrale.de” erfolgt dann ein Eintrag mit der Bezeichnung des Vereins bzw. Verbandes, der Anschrift und der Telefonnummer des Vorsitzenden bzw. eines Verantwortlichen des Vereins bzw. Verbandes und darunter steht als „Branche“ entweder nur „Verein“, „Kleintierzuchtverein“ oder „Kaninchenzuchtverein“ oder es wird der Verbandsname aufgeführt.

Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Düsseldorf gehen jährlich hunderte Strafanzeigen gegen die GWE ein. Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die diese Art der Geschäftemacherei als rechtswidrig einstufen, jedoch gibt es auch einige Urteile, die dieser Abzockerfirma mit der Begründung Recht gegeben haben, dass die Hinweise bezüglich der Kosten in klein gedruckter Form erfolgt seien. Das Angebot sei zwar moralisch anstößig, stelle aber noch keine Straftat dar. Nachdem jedoch zuletzt von einem Gericht aktuell die Täuschung bestätigt wurde, konnten alle anhängigen Strafanzeigen zur Bearbeitung an einen Oberstaatsanwalt für Wirtschaftsdelikte übergeben werden. Damit können Betroffene jetzt doch noch Hoffnung schöpfen.

Wird das Formular nicht nach dort gesendet, kommt nach etwa zwei Wochen eine weitere Aufforderung per Post, die Daten des Vereins bzw. Verbands zu übermitteln. Spätestens hier sind dann einige Betroffene hereingefallen und dieser Aufforderung nachgekommen.

Es hat aber auch Fälle gegeben, dass von dort eine Rechnung kam, obwohl der jeweilige Vorsitzende hier kein Formular mit seiner Unterschrift nach dort gesandt hat. Die Unterschrift wurde dann vermutlich gefälscht und in das Dokument als „Beweis“ eingesetzt.

Gegen den Inhaber der Firma sind zahlreiche Strafverfahren anhängig. Es wird auch geprüft, ob die Tatsache, dass dieses Formular einem amtlichen Vordruck täuschend ähnlich sieht, bereits den Straftatbestand des Betruges erfüllt.

Es kann hier folgende Empfehlung gegeben werden: Derartige Schreiben nicht beantworten und sofort entsorgen. Es besteht hier keinerlei Verpflichtung zur Übermittlung von Daten gegenüber irgendeiner Behörde!

Nicht seriöser sind die Angebote der „Branchenbuch Deutschland“, die ausschließlich per
E-Mail mit jeweils unterschiedlichen Formularen für die einzelnen Bundesländer versandt werden, da man angeblich auf dem Postweg nicht zu erreichen sei, obwohl im mitgesandten Antrag die vollständige Postanschrift des Vereins bzw. Verbandes bzw. des Vorsitzenden bzw. Verantwortlichen aufgeführt ist. Die Daten werden auf dem Internetportal „www.deutsches-branchenbuch.net“ bzw. „branchenbuchseiten.com“ veröffentlicht. Hier soll ein Eintrag sogar 980 Euro jährlich kosten und es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 19 Euro erhoben. Deutlich sichtbar sind zunächst nur die Bearbeitungskosten, während die eigentlichen Kosten weiter hinten im kleingedruckten Text auftauchen. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich auf zwei Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Der Gerichtsstand hier ist „Road Town, Tortola“, was an sich schon merkwürdig bzw. bedenklich ist!

Sicherlich seriöser, jedoch hinsichtlich des Werbenutzens auch zu hinterfragen sind weitere Anbieter im Internet, die sehr viel günstiger Einträge u.a. auch von Vereinen und Verbänden online stellen. Hier ist beispielsweise das Portal „branchenbuchdeutschland.de“ anzuführen, das einen Eintrag für jährlich 120 Euro plus Mehrwertsteuer anbietet.

Die beste Werbung für die Vereine und Verbände bzw. die Rassekaninchenzucht ganz allgemein ist immer noch eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit vor Ort mit ständiger Berichterstattung über die Vereinsaktivitäten in der Lokalpresse und die Durchführung von Ausstellungen. Dies ist eine kostengünstige und effektive Möglichkeit, um den Verein in der Bevölkerung bekannt zu machen bzw. den Bekanntheitsgrad weiter zu steigern. Ein Eintrag in einem Branchenbuch bzw. gar in diesen obskuren „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ oder „Branchenbuch Deutschland“ ist hierfür sicher nicht erforderlich und sollte erst gar nicht in Erwägung gezogen werden.

 

Offizielle Formulare der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ (Vor- und Rückseite) und von „Branchenbuch Deutschland“

 

Wolfgang Elias, ZDRK-Referent für Öffentlichkeitsarbeit