RHDV2

Update 22.04.2017

Achtung! Wichtiger Hinweis!

Der Impfstoff Filavac VHD K V+C gegen die RHD in den Varianten 1 und 2 hat die vollständige Marktzulassung in Deutschland erhalten und kann somit ab sofort ohne weitere Ausnahmegenehmigungen von den Tierärzten in Deutschland eingesetzt werden. Den exklusiven Vertrieb des Impfstoffs an die Tierärzte hat das Pharma-Großhandels-Unternehmen Ecuphar aus Greifswald übernommen.

Liebe Züchterinnen, liebe Züchter,

nachdem seit Anfang August 2016 mehrere RHDV2-Fälle auch in unserem LV-Gebiet nachgewiesen wurden, hat der LV-Vorstand einstimmig folgenden Beschluss zum Schutze unserer Kaninchen gefasst:

Bis zu einer weiteren Entscheidung durch die JHV 2017 sind ab sofort bei Ausstellungen im LV-Gebiet nur Kaninchen zugelassen, die nachweislich gegen den RHDV2-Virus geschützt sind.
Die gilt auch für bereits durch den LV Kurhessen genehmigte Ausstellungen!

Dieser Schutz kann durch die beiden nachfolgend aufgeführten Impfschutz-Varianten erreicht werden:

  1. Zweimaliges Impfen mit einem Impfstoff gegen die Virusvarianten RHDV und RHDVa (z.B. Cunivac der Fa. IDT, Dessau) innerhalb von 3-4 Wochen. Dies ergibt einen ca. 90% Schutz der in dieser Weise geimpften Kaninchen gegen die Variante RHD2.
  2. Einmaliges Impfen der Tiere gegen die Varianten RHDV und RHDVa, wie bisher, und Impfen mit einem der französischen oder spanischen Impfstoffe (z.B. Filavac). Für diese Variante spricht, dass hier ein 100% Schutz gegen beide Varianten erzielt werden kann.
    Etwas aufwendig ist die Einfuhr der französischen oder spanischen Impfstoffe, da hier eine auf den jeweiligen Züchter bezogene Sondergenehmigung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nötig ist. Diese muss von dem behandelten Tierarzt beantragt werden.

Die Informationen beziehen sich auf die Veröffentlichungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin, angesiedelt beim Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Diese sind auf der Internetpräsenz der LV nachlesbar.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor dem Einsetzen der Kaninchen bei den kommenden Ausstellungen die Ausstellungsleitungen darauf zu achten haben, dass für jedes Ausstellungstier die erforderlichen Impfnachweise vorgelegt werden!

Weitere Informationen können beim LV-Vorsitzenden erlangt werden.

Hinweis zu RHDV-2

Stellungnahme RHDV-2 Impfung